Sachverständige - Unabhängig und unparteiisch
Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland
rechtlich nicht geschützt. Die Folge: Auch Gutachter, die nicht
ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige
und betätigen sich auf dem Markt. Um wirkliche Experten von solchen
Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche
Bestellung vor. Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er
auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist.
Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt,
unabhängig und unparteiisch zu handeln. Das bedeutet: Dritte, denen
Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf
die Ergebnisse verlassen.
Ein solches neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf und die
Position des Auftraggebers: Er steht nicht im Verdacht, sich auf ein
unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen.
Weil sie unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich
bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt
- so verlangen es die Prozessordnungen deutscher Gerichte.
Öffentlich bestellte Sachverständige müssen keineswegs
alleine tätig sein. Sie arbeiten auch in Teams, Ingenieurgesellschaften,
Laboratorien oder Prüfgesellschaften. Für ihre Leistungen
als Sachverständige sind sie jedoch immer persönlich verantwortlich.
Qualifikation - Ständig auf dem Prüfstand
Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation.
Um die öffentliche Bestellung zu erhalten, müssen sie sich
einem aufwändigen Prüfverfahren unterziehen. Und danach steht
ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten
Bestellungskörperschaft (in Deutschland sind dies vor allem die
Architektenkammern, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern,
Ingenieurkammern, Landwirtschaftskammern).
Das bedeutet auch, dass bereits öffentlich bestellte Sachverständige
diesen Status wieder verlieren können - wenn ihre Qualifikation
nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt. Darüber hinaus
werden öffentlich bestellte Sachverständige auch geprüft,
ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind. Nur dann
dürfen Sie das begehrte Qualitätssiegel führen.
Aufgaben und Aufträge - Gutachter, Berater und Schlichter
Öffentlich bestellte Sachverständige fertigen nicht nur Gutachten,
die Tatsachen feststellen oder Ursachen ermitteln. Sie beraten und verantworten
auch regelmäßige Überprüfungen und Überwachungen,
sie analysieren und bewerten. Und sie sind als Schiedsgutachter tätig.
Das heißt: Zwei Vertragspartner können festlegen, dass sie
das fachliche Urteil eines Sachverständigen als verbindlich anerkennen.
Damit sorgen beide Seiten schnell für Rechtssicherheit - etwa bei
der Frage, ob die Qualität einer Lieferung oder Dienstleistung
der vertraglichen Absprache entspricht.
Wegen der Bandbreite der Sachgebiete gibt es keine einheitliche Vergütungsordnung.
Private Auftraggeber und Sachverständige handeln ihre Verträge
frei aus.
Gesetzgebung - Vertrauen und Sicherheit
Wer öffentlich bestellt und vereidigte Sachverständige beauftragt,
erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private
Entscheidungen. Genau diese Tatsache hat den deutschen Gesetzgeber bewogen,
die öffentliche Bestellung einzuführen.
Dass der Staat die besondere Qualifikation dieser Sachverständigen
und die besondere Qualität ihrer Dienstleistung anerkennt, erleichtert
Unternehmen, Gerichten und Verbrauchern die Auswahl von Sachverständigen
und garantiert, dass das Gutachten hohen Anforderungen gerecht wird.
Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt,
erhält eine Dienstleistung von hoher Qualität - in Deutschland
ebenso wie im Europäischen Binnenmarkt.
Der Sachverständige des Tischlerhandwerks -
Ihr Fachmann für alle Fragen zu Tischlerarbeiten
Die Auswahl und Beauftragung eines Sachverständigen muss wohl überlegt
vorgenommen werden und sofern Leistungen oder Produkte des Tischlerhandwerkers
zu begutachten sind, sollte hier auch der handwerkliche Fachmann zur
Rate gezogen werden. Denn selbst das Tischlerhandwerk gliedert sich
mittlerweile in eine ganze Reihe von Spezialgebieten, die mit den dazugehörigen
Sachverständigen im folgenden Verzeichnis aufgeführt sind.
Wir hoffen hiermit eine sinnvolle Unterstützung all denjenigen
zu geben, die vor der Frage stehen: „Wie ist
ein qualifizierter Sachverständiger zu finden?“
Verband des
Tischlerhandwerks
Niedersachsen/Bremen
Landesinnungsverband
Matthias Wächter
Hauptgeschäftsführer
Dipl.-Ing. (FH) Rainer Kemner
Technische Beratungsstelle |