Sachverständige - Unabhängig und unparteiisch 
          Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland 
          rechtlich nicht geschützt. Die Folge: Auch Gutachter, die nicht 
          ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige 
          und betätigen sich auf dem Markt. Um wirkliche Experten von solchen 
          Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche 
          Bestellung vor. Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er 
          auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist. 
        Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, 
          unabhängig und unparteiisch zu handeln. Das bedeutet: Dritte, denen 
          Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf 
          die Ergebnisse verlassen. 
          Ein solches neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf und die 
          Position des Auftraggebers: Er steht nicht im Verdacht, sich auf ein 
          unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen.  
          Weil sie unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich 
          bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt 
          - so verlangen es die Prozessordnungen deutscher Gerichte. 
        Öffentlich bestellte Sachverständige müssen keineswegs 
          alleine tätig sein. Sie arbeiten auch in Teams, Ingenieurgesellschaften, 
          Laboratorien oder Prüfgesellschaften. Für ihre Leistungen 
          als Sachverständige sind sie jedoch immer persönlich verantwortlich. 
        Qualifikation - Ständig auf dem Prüfstand 
          Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. 
          Um die öffentliche Bestellung zu erhalten, müssen sie sich 
          einem aufwändigen Prüfverfahren unterziehen. Und danach steht 
          ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten 
          Bestellungskörperschaft (in Deutschland sind dies vor allem die 
          Architektenkammern, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, 
          Ingenieurkammern, Landwirtschaftskammern).  
          Das bedeutet auch, dass bereits öffentlich bestellte Sachverständige 
          diesen Status wieder verlieren können - wenn ihre Qualifikation 
          nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt. Darüber hinaus 
          werden öffentlich bestellte Sachverständige auch geprüft, 
          ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind. Nur dann 
          dürfen Sie das begehrte Qualitätssiegel führen. 
        Aufgaben und Aufträge - Gutachter, Berater und Schlichter 
          Öffentlich bestellte Sachverständige fertigen nicht nur Gutachten, 
          die Tatsachen feststellen oder Ursachen ermitteln. Sie beraten und verantworten 
          auch regelmäßige Überprüfungen und Überwachungen, 
          sie analysieren und bewerten. Und sie sind als Schiedsgutachter tätig. 
           
          Das heißt: Zwei Vertragspartner können festlegen, dass sie 
          das fachliche Urteil eines Sachverständigen als verbindlich anerkennen. 
          Damit sorgen beide Seiten schnell für Rechtssicherheit - etwa bei 
          der Frage, ob die Qualität einer Lieferung oder Dienstleistung 
          der vertraglichen Absprache entspricht. 
         Wegen der Bandbreite der Sachgebiete gibt es keine einheitliche Vergütungsordnung. 
          Private Auftraggeber und Sachverständige handeln ihre Verträge 
          frei aus. 
        Gesetzgebung - Vertrauen und Sicherheit 
          Wer öffentlich bestellt und vereidigte Sachverständige beauftragt, 
          erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private 
          Entscheidungen. Genau diese Tatsache hat den deutschen Gesetzgeber bewogen, 
          die öffentliche Bestellung einzuführen.  
          Dass der Staat die besondere Qualifikation dieser Sachverständigen 
          und die besondere Qualität ihrer Dienstleistung anerkennt, erleichtert 
          Unternehmen, Gerichten und Verbrauchern die Auswahl von Sachverständigen 
          und garantiert, dass das Gutachten hohen Anforderungen gerecht wird. 
        Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, 
          erhält eine Dienstleistung von hoher Qualität - in Deutschland 
          ebenso wie im Europäischen Binnenmarkt. 
        Der Sachverständige des Tischlerhandwerks -  
          Ihr Fachmann für alle Fragen zu Tischlerarbeiten 
          Die Auswahl und Beauftragung eines Sachverständigen muss wohl überlegt 
          vorgenommen werden und sofern Leistungen oder Produkte des Tischlerhandwerkers 
          zu begutachten sind, sollte hier auch der handwerkliche Fachmann zur 
          Rate gezogen werden. Denn selbst das Tischlerhandwerk gliedert sich 
          mittlerweile in eine ganze Reihe von Spezialgebieten, die mit den dazugehörigen 
          Sachverständigen im folgenden Verzeichnis aufgeführt sind. 
        Wir hoffen hiermit eine sinnvolle Unterstützung all denjenigen 
          zu geben, die vor der Frage stehen: „Wie ist 
          ein qualifizierter Sachverständiger zu finden?“ 
        Verband des  
          Tischlerhandwerks 
          Niedersachsen/Bremen 
          Landesinnungsverband 
        Matthias Wächter  
          Hauptgeschäftsführer 
        Dipl.-Ing. (FH) Rainer Kemner 
          Technische Beratungsstelle  |